ZVR speichert jetzt Texte
Ab Oktober 2026 können unterschriebene Patientenverfügungen und GesundheitsVollmachten im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) gespeichert werden. Damit werden neben den Daten der bevollmächtigen Personen auch die Inhalte – insbesondere der Patientenverfügung festgehalten. Diese Daten müssen in Zukunft aktuell gehalten werden, damit schnell die richtigen Personen angesprochen werden.
MedCareS erweitert deshalb bietet sein Angebot um …
… die Ablage der unterschriebenen Patientenverfügung und GesundheitsVollmacht im ZVR
… die Platzierung eines QR-Code auf der Notfallkarte zum jederzeitigen online Zugang zum Text
Der bestehende NoVo Service wird dadurch preisgünstiger, weil er nicht mehr die Erzeugung des QR-Codes und die Eintragung in der MedCareS Datenbasis enthält.
Die unterschriebene Patientenverfügung und GesundheitsVollmacht sollte auch in der elektronischen Patientenakte (ePa) gespeichert werden. Das muss jeder Patient selbst machen. Auch ist die Ablage noch nicht hinreichend standardisiert.
Die dreifache Speicherung stellt sicher, dass möglichst ein Betreuer Ihrer Wahl vom Amtsgericht bestellt wird.
Der QR-Code auf der Notfallkarte informiert Ersthelfer. Er bietet jederzeit direkten Zugriff auf die Dokumente.
Die Speicherung in der ePa hilft den behandelnden Ärzten.
MedCareS begrüßt diese Entwicklung. Seit 2017 bietet ihr QR-Code eine Online-Zugang zum Text Ihrer Patientenverfügung. Ab 2024 gehört die ZVR-Eintragung zum Standard. Im Falle einer Neuregelung der Organspende nach „europäischem“ Vorbild muss die Ablehnung, z.B. im ZVR, sicher verwaltet werden.
