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Kundeninformation

Seit 2015 haben wir mehr als 300 Menschen bei der Erstellung ihrer NotfallVorsorge begleitet. Wir sprechen Sie heute unaufgefordert an, weil

• das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht grundlegend überarbeitet wurde und ab 1. Januar 2023 gültig ist. Es bringt mehr Selbstbestimmung, nimmt die Wünsche der betreuten Person als Maßstab, bestellt rechtliche Betreuung nur, wenn andere Hilfen nicht ausreichen, setzt einen neuen Mindeststandard für Eignung und Qualifikation der Betreuer und nicht zuletzt bietet mehr Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer.

In Ihrer NotfallVorsorge müssen – nach unseren Recherchen – nur die Bezüge, d.h. die
§-Nummern geändert werden! Dafür haben wir ein Deckblatt Patientenverfügung entwickelt. Also einfach vor Ihre Notfallunterlagen heften und fertig, also Ihre und die Ihrer bevollmächtigten Personen sowie Ihrem Arzt! Übersichten mit Gesetzestexten und weiteren Erläuterungen finden Sie hier.

• das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum selbstbestimmten Sterben bewirkte, dass wir einen Hinweis zum freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) entwickelt haben. Er steht heute im Anhang der MedCareS Patientenverfügungen. Bitte informieren Sie interessierte Menschen!

• unser neues Dienstleistungsangebot und die neuen Preise die automatische Eintragung im Zentralen VorsorgeRegister (ZVR) enthalten. Damit sollen zukünftig im Notfall noch häufiger sofort die richtigen Personen (Bevollmächtigte) bekannt sein. Die kompakte Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (PaGeK) hat sich als preiswerter Einstieg – insbesondere für volljährige Jugendliche und frisch Verheiratete bzw. Lebensgemeinschaften entwickelt. Nicht zuletzt ist der QR-Code auf der NotfallKarte und damit der Online-Zugriff auf Ihre Dokumente eine in der Praxis bewährte Option.

Noch Fragen? Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer MedCareS NotfallVorsorge gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Bitte nutzen Sie die Rückantwort oder schicken Sie uns einfach eine Email. Vielen Dank!

Veranstaltungen

CHD Steinbach

Öffentlicher Vortrag

Neues Betreuungsrecht – ist meine NotfallVorsorge noch aktuell?

In der Wohnanlage Rebland des Christlichen HilfsDienstes (CHD) Steinbach, beim Homöopathischen Verein im Gemeindezentrum Weingarten, in der KlosterOase Neusatzeck sowie Online am 24.  Mai 2024 gab es Antworten auf die Fragen „Muss ich meine Notfallvorsorge ändern? Ist es Zeit eine Notfallvorsorge zu erstellen?“ Ein letzter Impuls im laufenden Wertewandel „vom Mündel zum Mitmenschen“ war das neue Betreuungsrecht, das ab 1.1.2023 gilt. Eine Kernbotschaft der Veranstaltung ist der Wunsch des Gesetzgebers „alle Volljährigen haben einen Organspenderausweis“. Unter der Überschrift Vorsorge als Baustein meines persönlichen Krisenmanagement wurden Mitglieder der Huntington Selbsthilfegruppe in Karlsruhe informiert.

Fachveranstaltung für Mitarbeiter in der Pflege – Online:

Würde und Selbstbestimmung in der Pflege – die Auswirkungen der Urteile von BGH, BVerfG und dem neuem Betreuungsrecht

Der „Patientenwille steht über der Verpflichtung zum Helfen“ bestätigt des BGH-Urteils vom Juli 2019 (5 StR 132/18 und 5 StR 393/18). Nach einem kurzen Rückblick auf die bisherige Entwicklung geht es um die direkten Auswirkungen im Pflegealltag, d.h. den Umgang mit Patienten und Bewohnern, die Zusammenarbeit mit Ärzten und das Verhalten in Notfällen.


Online: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Erbvertrag, Testament, Schenkungs-/ Erbschaftssteuer, …!

… das sind wichtige Elemente der Notfallvorsorge.

Die Fachreferenten erläutern die Bedeutung dieser Festlegungen. Sie stellen die Elemente der Notfallvorsorge in Kurzvorträgen vor. Insbesondere die aktuellen Entwicklungen werden berücksichtigt.

Zwischen den Vorträgen besteht die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch mit den ReferentInnen.

Die Partner der Veranstaltung:

Rechtsanwalt und Steuerberater – UnternehmerProjekte Wilfried Ludwigs

Interesse? Dann bitte per E-Mail Termin anfragen.

Weitere Veranstaltungsformate

Bisherige Veranstaltungen

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Ab sofort mit NotfallKarte!

Denn Sie fahren doch auch angeschnallt – oder?

… irgendwo in Deutschland

Ein 19jähriger Jugendlicher wird bei einem Unfall schwer verletzt. Wiederbelebung, künstliche Beatmung und Ernährung. Die Ermittlung der Angehörigen ist schwierig. Auf der Krankenkassenkarte steht nur der Name und die Versicherungsnummer für die Abrechnung des Rettungseinsatzes. Der Zustand ist kritisch. Das Krankenhaus veranlasst die Bestellung eines Betreuers für gesundheitliche Fragen. Nach einer Woche wird das irreversible Hirnversagen („Hirntod“) diagnostiziert. Die Ärzte stellen die Frage, wann sie die Maschinen abstellen sollen und ob eine Organspende möglich ist. Das Betreuungsgericht entscheidet sich für einen familienfremden hauptamtlichen Betreuer (Rechtsanwalt). Die Mutter ist psychisch krank und nicht in der Lage derartige Entscheidungen zu fällen. Der Vater scheidet aus anderen Gründen aus. Volljährige Geschwister gibt es nicht. Der Betreuer führt mehrere Gespräche mit den Angehörigen, um den mutmaßlichen Willen des Jugendlichen zu ermitteln. Es scheint, also ob eine Organspende von ihm gewünscht sein könnte. Das ist für die Mutter unvorstellbar. Nach Rücksprache mit dem Betreuungsgericht entscheidet der Betreuer das Abschalten der Maschinen – ohne Organspende. Das Klinikum informiert alle über den Zeitpunkt und die Mutter schaltet die Geräte ab.


Die neue Rechtslage bittet alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Aussage zur Organspende zu machen.OrgSpeAusweis

Mit diesem Organspendeausweis hätte sich die Zeit für die Beantwortung der Frage „Organspende Ja oder Nein“ in diesem Beispiel deutlich verkürzt.

Fahren Sie noch ohne Sicherheitsgurt? Auf der MedCareS NotfallKarte steht wer im Notfall zu informieren ist (Seite 1).

NoKa Muster S1 170615

Hier steht auch, ob die Person bevollmächtigt ist gesundheitliche Entscheidungen zu fällen.

Sie sparen also Steuergeld, denn – Dank einer NotfallKarte – muss kein Gericht eine Betreuung bestellen. Auch der Notarzt erfährt gesundheitliche Besonderheiten von Ihnen (Seite 2).

NoKa Muster S2 170615

Nicht zuletzt ist also der mutmaßliche Wille bezüglich einer Organspende klar. Besonderheiten sind über QR-Code sofort abrufbar.

In einer kompakten Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (PaGeK) können Sie dies Online in weniger als 15 Minuten festlegen.

So schnell und einfach lässt sich ist Ihre Würde und Selbstbestimmung sichern!

Deutsches Grundgesetz

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Menschenrechte

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. …

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Unser Angebot (inkl. MwSt.)

NotfallKarte inkl. ZVR-Registrierung, QR-Code und Aktualisierung 55 € einmalig + 22,50 € pro Jahr

Sie wollen sparen?

O ohne QR-Code und Aktualisierung            abzüglich 22,50 € pro Jahr
O ohne ZVR Registrierung                          abzüglich 30,00 € einmalig

Sie wollen mehr?

O inkl. kompakter Patientenverfügung und GesundheitsVollmacht      zzgl. 25 € einmalig
O Fragebogen anstatt Online-Erfassung                                          zzgl. 15 € einmalig

NoVo-Tour

Von Juni 2018 bis Dezember 2021 war Ute Ludwigs als Partnerin der MedCareS NotfallVorsorge in Deutschland unterwegs. Sie unterstützte Veranstaltungen in den Regionen:

  • Karlsruhe-Rastatt-Baden-Baden
  • Göttingen-Northeim-Uslar
  • Hamburg
  • Emsland (Lingen-Nordhorm)
  • Köln-Bonn
  • Ueckermünde-Neubrandenburg

Hierdurch entstanden neue Kontakte und Impulse. Ab 2022 wird sie an den Standorten Rastatt, Uslar, Lingen, Hamburg und Köln regelmäßig vor Ort Menschen informieren sowie auf Anfrage bundesweit dei der Erstellung ihrer Notfallvorsorge begleiten.

https://www.puttygen.net/