MedCareS

Das digitale Zeitalter beginnt:
MedCareS speichert für Sie Ihre unterschriebenen Dokumente

Ab Oktober 2026 können wir Ihre Patientenverfügung und GesundheitsVollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) für Sie speichern.  Die Eintragung ins ZVR beinhaltet nun …

… die Ablage der unterschriebenen Patientenverfügung und GesundheitsVollmacht im ZVR
… die Platzierung eines QR-Code auf der Notfallkarte zum jederzeitigen online Zugang zum Text

Der NoVo Service wird dadurch preisgünstiger, weil er nicht mehr die Erzeugung des QR-Codes und die Eintragung in der MedCareS Datenbasis enthält.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen Ihre unterschriebene Patientenverfügung und GesundheitsVollmacht auch in Ihrer elektronischen Patientenakte zu speichern. Leider können wir Sie hier (noch) nicht unterstützen.

Warum dreifache Speicherung?
Die Speicherung im Vorsorgeregister stellt sicher, dass ein Betreuer Ihrer Wahl vom Amtsgericht bestellt wird.
Der QR-Code auf der Notfallkarte informiert Ersthelfer und bietet Ihnen jederzeit direkten Zugriff auf Ihre Dokumente.
Die Speicherung in der ePa ist noch nicht standardisiert. Dennoch hilft sie Ihren Ärzten.

Wir begrüßen diese Entwicklung, denn MedCareS bietet schon seit 2017 einen QR-Code mit einem Online-Zugang zum Text Ihrer Patientenverfügung. Ab 2024 gehört die ZVR-Eintragung zum Standard. Wir erwarten eine Neuregelung der Organspende. Im Falle einer „europäischen“ Widerspruchsregelung wird die Entscheidung vermutlich im ZVR hinterlegt.

Aktuell: Wertewandel verändert die NotfallVorsorge

Ute und Wilfried Ludwigs begleiten seit 2015 bundesweit Menschen bei der Notfallvorsorge, der Erstellung und Pflege von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. In den laufenden Veranstaltungen werden die Teilnehmer gebeten einen Organspendeausweis zu erstellen bzw. die Daten darin zu überprüfen. MedCareS Notfallkarte enthält zusätzlich Hinweise auf die Patientenverfügung, die Bevollmächtigen und optional einen QR-Code für den direkten Zugriff auf die Dokumente. Die kompakte Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (PaGeK) lässt sich schnell und einfach online erstellen.

Immer mehr Menschen nutzen die erweiterten Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Würde am Lebensende. Der Bedarf an qualifizierter Begleitung steigt deutlich …

  • … beim selbstbestimmten Sterben und
  • … vor, während und nach radikal verkürzten Krankenhausaufenthalten.

Wir suchen verstärkt den Kontakt zu hospizlichen, palliativen sowie pre- und postoperativen Begleitern.
Informationen anfordern


Aktion: Aktualisierung Notfallvorsorge!

Das Vormundschafts- und Betreuungsrecht wurde grundlegend überarbeitet und ist ab 1.1.2023 gültig. Dadurch verändern sich die Verweise auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. In einem Deckblatt vor der Patientenverfügung wird auf die neuen Paragraphen hingewiesen. Zusätzlich enthält es eine Checkliste zum Freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. MedCareS informiert alle seine Kunden persönlich über die Änderungen. Die Einzelheiten der Kundeninformation finden Sie hier.


 

Schon gemerkt: Wer fährt noch in die Schweiz oder die Niederlande zum Sterben?

Die Urteile von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht und ihre Auswirkung auf „selbstbestimmtes Sterben in Deutschland“ … mehr!


Gut bewährt: Die MedCareS NotfallKarte mit QR-Code mit Online-Verbindung zu Patientenverfügung bzw. palliativen Notfallplan

Meine NotfallVorsorge (NoVo)


Case Management im Gesundheitswesen

  • Pharmazeutische Dienstleistungen, Erweiterte MedikationsBeratung (EMB)
  • Impfen und Testen
  • Arznei- und Hilfsmittelversorgung
  • Information und Weiterbildung
  • Beratung und Begleitung
  • MedCareS Partner werden

 

MedCareS | Tel. (07222) 502 7887 | Email: [email protected]
Wirtschaftsingenieur Wilfried Ludwigs | Weserstraße 20 | 76437 Rastatt

Intern