NotfallKarte – warum

… irgendwo in Deutschland

Ein 19jähriger Jugendlicher hat einen schweren Unfall verursacht und wurde dabei schwer verletzt. Wiederbelebung, künstliche Beatmung und Ernährung. Die Ermittlung der Angehörigen war schwierig. Auf der Krankenkassenkarte stand nur der Name und die Versicherungsnummer für die Abrechnung des Rettungseinsatzes. Nach einer Woche wurde das irreversible Hirnversagen („Hirntod“) diagnostiziert. Das Krankenhaus veranlasste die Bestellung eines Betreuers für gesundheitliche Fragen. Angesichts der schwierigen Entscheidungslage entscheid das Betreuungsgericht nach 10 Tagen einen familienfremden hauptamtlichen Betreuer (Rechtsanwalt) einzusetzen. Die Mutter war psychisch krank und nicht in der Lage derartige Entscheidungen zu fällen, der Vater schied aufgrund eines noch nicht entschiedenen Verkehrsdeliktes aus, volljährige Geschwister gab es nicht. Die Ärzte stellten die Frage, wann sie die Maschinen abstellen sollen und ob eine Organspende möglich sei. Der Betreuer führte mehrere Gespräche mit den Angehörigen, um den mutmaßlichen Willen des Jugendlichen zu ermitteln. Es schien, also ob eine Organspende von ihm gewünscht sein könnte, aber angesichts des massiven Widerstands der Mutter ordnete der Betreuer erst nach mehr als vier Monaten das Abschalten der Maschinen an, ohne eine Organspende. Das Klinikum informierte alle über den Zeitpunkt und die Mutter schaltete die Geräte ab.


Die neue Rechtslage bittet alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Aussage zur Organspende zu machen.OrgSpeAusweis

Mit diesem Organspendeausweis hätte sich die Zeit für die Beantwortung der Frage „Organspende Ja oder Nein“ deutlich verkürzt.

Mit einer kompakten Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (PaGeK) sowie einer MedCareS Notfallkarte (NoKa) wäre die Geschichte ganz anders abgelaufen.

Im Gegensatz zum normalen Organspendeausweis (s.o.) steht auf der NotfallKarte von MedCareS, wer im Notfall zu informieren ist (Seite 1).

NoKa Muster S1 170615

Hier steht auch, welche Befugnisse die Person hat, z.B. bevollmächtigt gesundheitliche Entscheidungen zu fällen.

In diesem Fall wäre also kein Gericht beauftragt worden, ein Betreuung zu veranlassen.

Auch der Notarzt hätte sofort im Text von gesundheitlichen Besonderheiten erfahren (Seite 2).

NoKa Muster S2 170615

Und der mutmaßliche Wille zum Thema Organspende wäre klar gewesen. Besonderheiten wären über QR-Code sofort abrufbar gewesen.

Also insgesamt schneller und einfacher durch die MedCares PaGeK mit NoKa.

Eine NoKa sichert die Würde und Selbstbestimmung!

Deutsches Grundgesetz

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Menschenrechte

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. …

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.