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Veranstaltungen

Fachveranstaltung für Mitarbeiter in der Pflege – Online:

Würde und Selbstbestimmung in der Pflege – die Auswirkungen der Urteile von BGH, BVerfG und dem neuem Betreuungsrecht

Der „Patientenwille steht über der Verpflichtung zum Helfen“ bestätigt des BGH-Urteils vom Juli 2019 (5 StR 132/18 und 5 StR 393/18). Nach einem kurzen Rückblick auf die bisherige Entwicklung geht es um die direkten Auswirkungen im Pflegealltag, d.h. den Umgang mit Patienten und Bewohnern, die Zusammenarbeit mit Ärzten und das Verhalten in Notfällen.


Online: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Erbvertrag, Testament, Schenkungs-/ Erbschaftssteuer, …!

… das sind wichtige Elemente der Notfallvorsorge.

Die Fachreferenten erläutern die Bedeutung dieser Festlegungen. Sie stellen die Elemente der Notfallvorsorge in Kurzvorträgen vor. Insbesondere die aktuellen Entwicklungen werden berücksichtigt.

Zwischen den Vorträgen besteht die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch mit den ReferentInnen.

Die Partner der Veranstaltung:

Rechtsanwalt und Steuerberater – UnternehmerProjekte Wilfried Ludwigs

Interesse? Dann bitte per E-Mail Termin anfragen.

Weitere Veranstaltungsformate

Bisherige Veranstaltungen

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Kundeninformation 1/2023

Seit 2015 haben wir mehr als 300 Menschen bei der Erstellung ihrer NotfallVorsorge begleitet. Wir sprechen Sie heute unaufgefordert an, weil

• das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht grundlegend überarbeitet wurde und ab 1. Januar 2023 gültig ist. Es bringt mehr Selbstbestimmung, nimmt die Wünsche der betreuten Person als Maßstab, bestellt rechtliche Betreuung nur, wenn andere Hilfen nicht ausreichen, setzt einen neuen Mindeststandard für Eignung und Qualifikation der Betreuer und nicht zuletzt bietet mehr Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer.

In Ihrer NotfallVorsorge müssen – nach unseren Recherchen – nur die Bezüge, d.h. die
§-Nummern geändert werden! Dafür haben wir ein Deckblatt Patientenverfügung entwickelt. Also einfach vor Ihre Notfallunterlagen heften und fertig, also Ihre und die Ihrer bevollmächtigten Personen sowie Ihrem Arzt! Übersichten mit Gesetzestexten und weiteren Erläuterungen finden Sie hier.

• das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum selbstbestimmten Sterben bewirkte, dass wir einen Hinweis zum freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) entwickelt haben. Er steht heute im Anhang der MedCareS Patientenverfügungen. Bitte informieren Sie interessierte Menschen!

• unser neues Dienstleistungsangebot und die neuen Preise die automatische Eintragung im Zentralen VorsorgeRegister (ZVR) enthalten. Damit sollen zukünftig im Notfall noch häufiger sofort die richtigen Personen (Bevollmächtigte) bekannt sein. Die kompakte Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (PaGeK) hat sich als preiswerter Einstieg – insbesondere für volljährige Jugendliche und frisch Verheiratete bzw. Lebensgemeinschaften entwickelt. Nicht zuletzt ist der QR-Code auf der NotfallKarte und damit der Online-Zugriff auf Ihre Dokumente eine in der Praxis bewährte Option.

Noch Fragen? Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer MedCareS NotfallVorsorge gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Bitte nutzen Sie die Rückantwort oder schicken Sie uns einfach eine Email. Vielen Dank!

NotfallKarte – warum

… irgendwo in Deutschland

Ein 19jähriger Jugendlicher hat einen schweren Unfall verursacht und wurde dabei schwer verletzt. Wiederbelebung, künstliche Beatmung und Ernährung. Die Ermittlung der Angehörigen war schwierig. Auf der Krankenkassenkarte stand nur der Name und die Versicherungsnummer für die Abrechnung des Rettungseinsatzes. Nach einer Woche wurde das irreversible Hirnversagen („Hirntod“) diagnostiziert. Das Krankenhaus veranlasste die Bestellung eines Betreuers für gesundheitliche Fragen. Angesichts der schwierigen Entscheidungslage entscheid das Betreuungsgericht nach 10 Tagen einen familienfremden hauptamtlichen Betreuer (Rechtsanwalt) einzusetzen. Die Mutter war psychisch krank und nicht in der Lage derartige Entscheidungen zu fällen, der Vater schied aufgrund eines noch nicht entschiedenen Verkehrsdeliktes aus, volljährige Geschwister gab es nicht. Die Ärzte stellten die Frage, wann sie die Maschinen abstellen sollen und ob eine Organspende möglich sei. Der Betreuer führte mehrere Gespräche mit den Angehörigen, um den mutmaßlichen Willen des Jugendlichen zu ermitteln. Es schien, also ob eine Organspende von ihm gewünscht sein könnte, aber angesichts des massiven Widerstands der Mutter ordnete der Betreuer erst nach mehr als vier Monaten das Abschalten der Maschinen an, ohne eine Organspende. Das Klinikum informierte alle über den Zeitpunkt und die Mutter schaltete die Geräte ab.


Die neue Rechtslage bittet alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Aussage zur Organspende zu machen.OrgSpeAusweis

Mit diesem Organspendeausweis hätte sich die Zeit für die Beantwortung der Frage „Organspende Ja oder Nein“ deutlich verkürzt.

Mit einer kompakten Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (PaGeK) sowie einer MedCareS Notfallkarte (NoKa) wäre die Geschichte ganz anders abgelaufen.

Im Gegensatz zum normalen Organspendeausweis (s.o.) steht auf der NotfallKarte von MedCareS, wer im Notfall zu informieren ist (Seite 1).

NoKa Muster S1 170615

Hier steht auch, welche Befugnisse die Person hat, z.B. bevollmächtigt gesundheitliche Entscheidungen zu fällen.

In diesem Fall wäre also kein Gericht beauftragt worden, ein Betreuung zu veranlassen.

Auch der Notarzt hätte sofort im Text von gesundheitlichen Besonderheiten erfahren (Seite 2).

NoKa Muster S2 170615

Und der mutmaßliche Wille zum Thema Organspende wäre klar gewesen. Besonderheiten wären über QR-Code sofort abrufbar gewesen.

Also insgesamt schneller und einfacher durch die MedCares PaGeK mit NoKa.

Eine NoKa sichert die Würde und Selbstbestimmung!

Deutsches Grundgesetz

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Menschenrechte

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. …

Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

NoVo-Tour

Von Juni 2018 bis Dezember 2021 war Ute Ludwigs als Partnerin der MedCareS NotfallVorsorge in Deutschland unterwegs. Sie unterstützte Veranstaltungen in den Regionen:

  • Karlsruhe-Rastatt-Baden-Baden
  • Göttingen-Northeim-Uslar
  • Hamburg
  • Emsland (Lingen-Nordhorm)
  • Köln-Bonn
  • Ueckermünde-Neubrandenburg

Hierdurch entstanden neue Kontakte und Impulse. Ab 2022 wird sie an den Standorten Rastatt, Uslar, Lingen, Hamburg und Köln regelmäßig vor Ort Menschen informieren sowie auf Anfrage bundesweit dei der Erstellung ihrer Notfallvorsorge begleiten.

https://www.puttygen.net/